Die White Label Lösung für das
automatisierte buchen Ihrer
Motorradreisen
AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1.
Geltungsbereich

Soweit die Besonderen Bedingungen für Software-Lizenzbedingungen keine abweichenden Regeln beinhalten, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma tourboerse GmbH GmbH & Co.KG (nachstehend tourboerse genannt), gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen derselben und ihrer Rechtsnachfolger und/oder nach Fusion mit anderen Unternehmen im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Insofern sind die Geschäftsbedingungen von tourboerse (nebst den Besonderen Bedingungen) stets Grundlage für ihr Tätig werden. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von tourboerse gelten diese Bedingungen in der jeweils aktuellen Version, welche im Internet unter der Adresse www.tourboerse.de/bikerbooking/agb.asp abgerufen werden kann. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennt tourboerse grundsätzlich nicht an. Auch Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn und soweit sie durch tourboerse schriftlich anerkannt werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Im Einzelfall bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung gegenüber dem Kunden durch die Geschäftsführung von tourboerse.

1.a.
Es gilt gleichzeitig die jeweils aktuelle Datenschutzrichtlinie (DSR) der tourboerse. Bei in sich widersprüchlichen Angaben gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor den Festlegungen der Datenschutzrichtlinie.
§ 2.
Vertragsgegenstand

tourboerse stellt seinen Kunden (Motorradreiseveranstalter) eine Softwarelösung speziell zur Buchungsabwicklung von Motorradreisen zur Verfügung. Die Software steht ausschließlich Online zur Verfügung. Die Softwarelösung ermöglicht dem Kunden einen weitestgehend automatisierten Buchungsablauf der von Ihm angebotenen Motorradreisen sowie die Verwaltung von automatisierten Buchungen, Rechnungen, Zahlungs- Ein- und Ausgängen sowie ein Stornomanagement inkl. automatisiertem Mahnverfahren.

Die Software regelt insbesondere den automatisierten Buchungsvorgang von Motorradreisen und versendet Buchungs-Bestätigungen, Rechnungen und Reisedokumente automatisiert an den jeweils buchenden Gast. Das für den Kunden zugängliche Backoffice stellt dem Kunden alle Buchungsdaten unter anderem als PDF Dokument zur Verfügung und erlaubt dem Kunden eine schnelle und übersichtliche Darstellung aller dem jeweiligem Reiseangebot zuordenbaren Daten.

2.a.
Die über die vorgenannte Internetseite zur Verfügung gestellte Onlinesoftware dient grundsätzlich der Gestaltung, Organisation sowie Abwicklung von Prozessen und deren Optimierung über das Internet in den Geschäftsbereichen Reiseveranstaltung und hier speziell im Bereich der Optimierung von Buchungsvorgängen.
2.b.
Der Kunde muss im Rahmen des Anmeldevorgangs wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und dem Unternehmen (z. B. Identifikations- und Kontaktdaten) machen. Der Kunde erklärt, dass diese Informationen zutreffend, richtig und aktuell sind.
§ 3.
Vertragsabschluss / Bereistellungslizenz

Die Grundlage der Software- Nutzung ist eine Bereitstellungslizenz welche der Kunde durch die vollständig ausgeführte und bestätigte Anmeldung/Registrierung im System abschließt. Die Anmeldung ist im ersten Schritt nur Temporär und erfordert zur Gültigkeit die Bestätigung eines nach der Registrierung an die E-Maildresse des Kunden gesendeten Sicherheitscodes.

3.a
Soweit die Registrierung nicht durch den zugestellten Sicherheitscode bestätigt wird, werden alle, bis Dato durch den Kunden gemachten Angeben in einem vorgegebenen Zeitraum aus dem System gelöscht und die Registrierung ist ungültig.
3.b
Die Registrierung und somit auch die Annahme des Lizenzvertrags wird durch die Bestätigung des zugestellten Sicherheitscodes durch den Kunden als gültig erklärt. Der Kunde hat von diesem Zeitpunkt an vollen Zugriff auf das Softwaresystem und kann diesen im Gültigkeitszeitraum der Lizenz für seine Buchungen nutzen.
3.c
Die Bereitstellungslizenz hat eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich, soweit der Kunde im Vorfeld keine Löschung der Lizenz durchgeführt hat zum Laufzeitende automatisiert jeweils um weitere 12 Monate.
3.d
Die Bereitstellungslizenz ist Kostenpflichtig und wird jeweils zum Laufzeitbeginn in Rechnung gestellt. Die Kosten der Laufzeitlizenz decken alle Kosten die durch den Betrieb des Kunden entstehen. Über diese Lizenzgebühr hinaus werden keine Kosten für Softwarebasierende Leistungen wie z.B. Pflege, Verwaltung oder Software Erweiterungen und/oder Ergänzungen fällig oder in Rechnung gestellt..
§ 4.
Kosten: Bereitstellungslizenz

Mit Stand: 4.2024 beträgt die Jahreslizenzgebühr Euro 250,00 Die Lizenz ist 12 Monate gültig und verlängert sich im Anschluss automatisiert um weitere 12 Monate. Die Lizenzkosten werden jeweils zu Beginn der Lizenzlaufzeit an den Kunden in Rechnung gestellt.

Die Lizenz ist zu jeder Zeit kündbar und läuft bei einer aktivierten Kündigung zum jeweils aktuellen Laufzeitende aus. Die Kündigung kann im persönlichem Backoffice des Kunden per Klick ausgelöst werden. Nach Kündigung ist die Option der automatisierten Verlängerung der Lizenz abgeschaltete. Die Software ist nach Ablauf der gekündigten Lizenz in einem Pausenmodus und alle Funktionen sind abgeschaltet. Die Lizenz kann nach einer Lizenzkündigung zu jeder Zeit durch den Kunden reaktiviert werden.

§ 5.
Kosten: Nutzungspauschale

Kosten: 100,00 €
Die Nutzungspauschale wird monatlich an den Kunden abgerechnet und in Rechnung gestellt.

5.a
Deckung der Nutzungspauschale.
Mit der Nutzungspauschale sind alle laufenden Kosten abgedeckt. Es werden keine zusätzlichen Gebühren für Buchungen, Abrechnungen, Stornos oder sonstige in der Software enthaltenen Funktionen in Rechnung gestellt.
§ 6.
Dokumente

Das Buchungssystem versendet an den jeweils buchenden Gast automatisiert erstellte PDF Dokumente. Diese Dokumente sind standardisiert und verfügen über ein einheitliches Format und Erscheinungsbild.

Folgende Dokumente werden bei einer Buchung personifiziert durch das System erstellt und an den Gast gesendet:

1.) Buchungsbestätigung
22.) Inklusiv Leistungen der Reise
3.) Rechnung der gebuchten Reisebr />
Der Kunde ist verpflichtet nachfolgende Dokumente im PDF Format bereit zustellen und auf den Server zu laden. Diese Dokumente werden bei einer Buchung ebenfalls automatisiert an den Gast gesendet.

Einmalige hoch zu ladende Dokumente
1.) AGB des Kunden
2.) Datenschutzerklärung des Kunden
3.) Stornobedingungen soweit diese nicht in den AGB bzw. der Reisebeschreibung enthalten sind

weiterhin ist für jede angebotene Reise eine Reisebeschreibung zu erstellen in der alle Informationen zur gebuchten Reise aufgeführt werden. Dieses Dokument kann der jeweiligen Reise zugeordnet werden.

Dokumente wie Flugtickets, der Reisesicherungsschein und andere nicht Pauschal zur Verfügung stehende Dokumente müssen dem Kunden auf dem Postweg oder einem anderen sicheren Zustellweg übergeben werden.
§ 7.
Dokumentenpflicht

Soweit der Kunde seiner Dokumentenpflicht nicht nachkommt und das Buchungssystem ohne die erforderlichen Unterlagen betreibt, ist der Kunde alleine für die aus diesem Versäumnis möglicherweise entstehenden rechtlichen Folgen verantwortlich. Der Kunde stellt tourboerse von allen Ansprüchen dritter frei und wird soweit tourboerse sich verteidigen muss, Kosten die Außergerichtlich und/oder vor Gericht inkl. Anwaltskosten entstehen können freistellen und diese Kosten zu 100% tragen. tourboerse behält sich darüber hinaus das Recht auf die Forderung von Schadensausgleich vor.

Der Kunde kann tourboerse mit der Erstellung von Dokumenten gegen eine Kostenpauschale von 20,00 € je Dokument beauftragen. Die Inhalte der zu erstellenden Dokumente müssen durch den Kunden bereitgestellt werden. tourboerse ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf eine rechtlich Sicherheit im Bezug auf die Dokumentenpflicht für Pauschalreisen zu prüfen. Die Prüfungspflicht von Dokumenten entfällt gleichfalls bei durch den Kunden selbst erstellten Dokumenten
§ 8.
Vertragsverhältnis: Definition

tourboerse ist ausschließlich Dienstleister und stellt dem Kunden eine Softwarelösung zu Abwicklung, Optimierung und Erleichterung von Buchungsvorgängen seiner Reisen zur Verfügung. Eine weitergehende Vertragsbindung besteht zwischen tourboeres und dem Kunden nicht. Insbesondere wird tourboerse zu keinem Zeitpunkt für den Kunden Rechnungen und Forderungen an die Gäste des Kunden in eigenem Namen stellen oder Forderungen und Rechnungen für den Gast beim Kunden über die in der Software zur Verfügung gestellten Optionen hinaus einfordern.

Der Dokumenten und Rechnungsversand im Buchungssystem erfolgt immer im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Kunden. In Rechnungen werden ausschließlich die Firmierung des Kunden sowie die durch den Kunden angegebene Bankverbindung an den Gast mitgeteilt.
§ 9.
Zahlungen und Verzug

Zahlungen welche vom Kunden an tourboerse geleistet werden müssen, definieren sich aus den Kosten der jährlichen Bereitstellunglizenz und den monatlich anfallenden Buchungskosten. Das Zahlungsziel einer gestellten Rechnung liegt 7 bis 14 Tage in der Zukunft. Der Kunde gerät mit einer Zahlung in Verzug soweit die Zahlung nicht zum in der jeweiligen Abrechnung genannte Zahlungsfrist an tourboerse Überwiesen worden ist.

tourboerse hat, soweit der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist dass Recht, die Bereitstellung der Softwarelösung bis zum Ausgleich einer offenen Forderung einzuschränken oder vollständig zu sperren. Die Einschränkung bzw. Sperrung auf der Grundlage eines Verzugs befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Auch ist der Kunden im Falle einer Eingeschränkten oder vollständigen Sperrung seiner Angebote nicht berechtigt Zahlungen bzw. Rechnungen in der Zukunft zu kürzen. tourboerse kann die Forderung gegen den Kunden an dritte zur Bearbeitung und/oder Inkasso abgeben. Kosten die aus einem solchen Schritt entstehen gehen zu Lasten des Kunden. Das Recht des Kunden auf Kündigung seinen Bereitstellungslizenz ist von einem Zahlungsverzug nicht betroffen. Offene oder zur Abrechnung bereitgestellte Buchungskosten sind auch nach einer Lizenzkündigung durch den Kunden an tourboerse auszugleichen.
§ 10.
Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde hat das Recht die von tourboerse zur Verfügung gestellte Softwarelösung vollumfänglich und unbegrenzt im Rahmen der erworbenen Lizenz für die Buchungen und Verwaltung seiner Reiseangebote zu nutzen.

Der Kunde hat die Pflicht seine Angeben der Wahrheit entsprechenden in das Buchungs-system einzutragen. Soweit der Kunde ist verpflichtet alle Eingaben speziell in Bezug auf die zur Buchung nötigen Preisinformationen vor der Veröffentlichung einer Buchungsseite zu prüfen. Soweit eine Buchung erfolgt werden die vom Kunden hinterlegten Preisinformationen 1:1 an den buchenden Gast angezeigt und im Rahmen einer erfolgten Buchung an den Gast in Rechnung gestellt. Soweit der Kunde im Rahmen seiner vorhergehenden Preiseintragungen Fehler macht und dem Gast falsche Preise für seine gebuchte Reise berechnet werden, ist einzig der Kunden für diesen Umstand Verantwortlich. tourboerse kann zu keinem Zeitpunkt für vom Kunden falsch eingetragene Preisinformationen haftbar gemacht oder durch den Kunden in Anspruch genommen werden.
§ 11.
Rechte und Pflichten von tourboerse

tourboerse hat das Recht, Kunden die wiederholt mit Zahlungen vun Buchungskosten in Verzug geraten vor Ablauf Ihrer Lizenz zu kündigen. Eine Kündigung aus dem genannten Grund muss durch tourboerse schriftlich erfolgen und den Verzug von mindestens einer Abrechnung über Minimum 3 Monate dokumentieren. Soweit tourboerse aus genannten Gründen eine Kündigung ausspricht, verfällt die Bereitstellungslizenz ohne Anspruch auf Rückzahlung (Auch keine Teilzahlung) der bereist bezahlten Lizenzkosten.

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tourboerse verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die bereitgestellte Software im mittel 99% Verfügbar zu halten. Ausgeschlossen von dieser Verpflichtung sind Umstände, wie z.B. Höhere Gewalt, Krieg, Umweltkatastrophen, der Zusammenbruch des Datennetze usw. die tourboerse nicht zu verantworten hat. Soweit tourboerse aus Internen Gründen gezwungen wird die bereitsgestellte Software z.B. für Wartungsarbeiten und/oder den Austausch von Hardware kurzfristig abzustellen darf diese Ausfallzeit das mittel von 99% der Verfügbarkeit nicht übersteigen. Soweit der Kunde Regeressansprüche an tourboerse in Bezug auf Systemausfälle stellen möchte, so ist der Kunde in der beweispflicht die entsprechenden Ausfallzeiten zu Dokumentieren und tourboerse nachzuweisen. Die Haftung von tourboerse und hieraus enststehende Kosten beschränken sich in einem bewiesen Fall nur auf den Anteil einer möglichen Buchung, der auf der Grundlage der bis dato durch den Kunden gebuchten Umsätze für die Dauer des Ausfalles errechnet werden kann. Maximal jedoch auf 1.000,00 €
§ 12.
Haftungsausschluss

tourboerse ist von jedeweder Haftung im Vertragsverhältnis Kunde - Gast ausgenommen. tourboerse tritt ausschließlich als Technischer Dienstleister auf und stellt ausschleißlich die Software und Technik zur Abwicklung von Buchungen im Rahmen des angestrebten Nutzungszweckes der Software zur Verfügung
§ 13.
Haftung tourboerse

§ 13.a
tourboerse haftet im Falle von Fehlern innerhalb der Buchungssoftware ausschließlich in Höhe von 1 Buchungsaussfall (Gesamtbetrag 1. Person). Der Nutzer muss dem Betreiber den Fehler und den hierraus resulturenden Buchungsausfall unter benennung entsprechender Daten nachweisen.
§ 13.b
Die Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, ist ausgeschlossen. tourboerse haftet als technischer Dienstleister für solche Schäden nur insoweit, als diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Sofern tourboerse aufgrund leichter Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug gerät, die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn tourboerse eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt (Abs. 13.a). Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
§ 14.
Haftung Kunde

Der Kunde haftet für seinen Account und stellt sicher, das die Ihm für den Zugang zur Verfügung gestellten Nutzungsdaten sicher vor dritten aufbewahrt werden. Soweit dritte unter Verwendung der vom Kunden verwalteten Zugangsdaten das System kompromittieren, haftet der Kunde im Fall eines grobfahrlässigen Verhaltens für alle Schäden die tourboerse entstehen. tourboerse muss dem Kunden in besagtem Fall den Missbräuchlichen Zugriff auf seine Zugangsdaten schriftlich beweisen sowie die entstandenen Schäden in Art und Wert schriftlich benennen. Der Kunde hat das Recht die Wertigkeit eines von tourboerse aufgeführten Schades zu wiederlegen bzw. in der Höhe anzuzweifeln..
§ 15.
Eigentum, Copyrights, Urheberrecht

tourboerse ist alleiniger Inhaber und Betreiber den hier gegenständlichen Softwarelösung. Alle Rechte an der Software den Markenrechten sowie des verwendeten Quellcodes liegen ausschließlich bei tourboerse. Die Software, Teile der Software, Quellcode und Ablaufprozesse die der Software eindeutig zugeordnet werden können dürfen ohne schriftliche Genehmigung der tourboerse nicht in Programmen die dem gleichen Ziel dienen weiter verwendet werden. Die Software ist ausschließlich unter Bezug auf eine käuflich erworbene Bereitstellungslizenz zur Nutzung durch Kunden freigegeben.
§ 16.
Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Lizenzvertrages. Der Lizenzvertrag beinhaltet Teile dieser AGB sowie die zum Vertrag gehörende Leistungsbeschreibung der Software und kann unter https://tourboerse.de/bikerbooking/lizenzvertrag.asp eingesehen werden.
§ 17.
Anwendbares Recht und Gerichtstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Kunden, die das Buchungssystem als Kaufleute nutzen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 18.
AGB/Lizenzvertrag: Änderungen u. Erweiterungen

tourboerse hat das Recht, die AGB / Lizenzvertrag jederzeit und nach Erfordernis zu ändern. Änderungen wird tourboerse direkt an den Kunden melden. Der Kunde erkennt diese AGB/Lizenzvertrag mit seiner vollständigen und abgeschlossenen Registrierung in vollem Umfang an.
§ 19.
Schriftform

Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 20.
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.”
§ 21.
Vertragsund Dokumentenstand

Stand: 4 / 2024


2024/2025
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